Service für Schulen

Der Hase und Igel Verlag gewährt die gesetzlich zulässigen Nachlässe für Anschaffungen von Schulen und Büchereien gemäß den Buchpreisbindungsgesetzen in Deutschland und Österreich. Die zutreffende Nachlassart kann im Warenkorbprozess markiert und bestätigt werden. Bitte beachten Sie, dass mit der Beanspruchung von Nachlässen eine rechtsverbindliche Erklärung über die Berechtigung abzugeben ist.

Nachlässe werden im Warenkorb nicht dargestellt, sondern erst nach Prüfung der Bestellung bei der Rechnungsstellung gewährt. Bestellungen mit Nachlassanspruch versendet der Verlag auf Rechnung und nur direkt an die Schule oder Bücherei.

Sammelbestellungen (nur Deutschland)
Bücher für den Schulunterricht dürfen mit dem gesetzlichen Nachlass gemäß Mengenstaffel für Sammelbestellungen nach § 7 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz bezogen werden. Voraussetzung ist, dass sie zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden.

Bei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 Euro werden titelbezogene Nachlässe gewährt:
ab 11 Ex. eines Titels 8 % Nachlass
ab 26 Ex. eines Titels 10 % Nachlass
ab 101 Ex. eines Titels 12 % Nachlass
ab 501 Ex. eines Titels 13 % Nachlass

Bei einem Auftrag im Gesamtwert ab 25.000 Euro erfolgt der Nachlass pauschal:
Auftragswert 25.000 Euro 13 % Nachlass
Auftragswert 38.000 Euro 14 % Nachlass
Auftragswert 50.000 Euro 15 % Nachlass

Schulen mit eigenem Anschaffungsbudget (nur Deutschland)
Der gesetzliche Nachlass nach § 7 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz beträgt 12 % für Sammelbestellungen, wenn mindestens 11 Exemplare eines Titels oder insgesamt mindestens 50 Exemplare bestellt werden. Diese Nachlassform setzt voraus, dass der Besteller eine Schule ist, die die Anschaffung im Rahmen eines eigenen Budgets tätigt und die Bücher ausschließlich zu Unterrichtszwecken verwendet werden. Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte sind auch bei dieser Nachlassform von einem Rabatt ausgeschlossen.

Öffentliche Büchereien und Schülerbüchereien (alle Länder)
Der Nachlass beträgt einheitlich 10 % für alle Länder. Ausgenommen von Nachlässen sind einzelne Taschenbücher, pädagogische Fachliteratur und Arbeitshilfen für Lehrer.